Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen benötigen vor allem Unterstützung in den Bereichen Mobilität und Orientierung sowie bei der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Partner, Familie und Freunde leisten dabei oft sehr viel. Darüber hinaus ist aber zusätzliche Assistenz für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen unverzichtbar, um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen bzw. zu verbessern.
Taubblindenassistenz (TBA) ist bisher kein staatlich anerkannter Beruf. Zurzeit werden aber die Weiterentwicklung eines Berufsbildes und seine Professionalisierung angestrebt. Ziel ist es ausreichend Taubblinden-AssistentInnen zu gewinnen, um die Bedarfe der taubblinden und hörsehbehinderten Menschen decken zu können.
Derzeit gibt es in verschiedenen Bundesländern Qualifizierungs-Kurse, für die gesicherte Standards existieren. In Bayern erfolgt diese Qualifizierung bei GIB-BLWG in Nürnberg. Darüber hinaus bietet ITM niedrigschwellige Einführungen in das Thema ehrenamtliche Begleitung von taubblinden und hörsehbehinderten Menschen.
Qualifizierte Taubblinden-Assistenten verfügen über Kenntnisse in verschiedenen Kommunikationsformen (DGS, taktiles Gebärden, Lormen). Zudem sind sie unter anderem geschult in unterschiedlichen Bereichen wie Mobilität und Führtechniken, lebenspraktische Fähigkeiten, medizinische Hintergründe zu Krankheitsverläufen und deren Auswirkungen, psychosoziale Faktoren sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Finanzierung der TBA
Es gibt unterschiedliche Leistungsträger, bei denen Anträge auf Finanzierung von Assistenz gestellt werden können:
1. Anträge auf Assistenz können in Bayern über die Eingliederungshilfe bei den
Bezirken gestellt werden. Vermögens- und Einkommensverhältnisse müssen
hierbei offengelegt werden.
2. Assistenz kann Bestandteil eines Antrags auf ambulant betreutes Wohnen sein.
3. Grundsätzlich können Assistenzkosten bei medizinischen Maßnahmen
(Arztbesuche, Klinikaufenthalte, Kuren) mit den Kranken- und Pflegekassen
abgerechnet werden. In einigen Bundesländern gibt es vertragliche Regelungen
des TBA-Verbandes mit den Kranken – und Pflegekassen. Hiernach haben
hörsehbehinderte und taubblinde Menschen bei jeder Leistung, die von diesen
Kostenträgern übernommen wird, Anspruch auf qualifizierte Assistenz.
ITM verfügt zudem über ein beschränktes jährliches Budget, das aus Mitteln der Bayerischen Bezirke und des Sozialministeriums besteht. Hiervon werden in erster Linie TBA-Einsätze für eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen der ITM-Partner bezahlt. Die in diesem Rahmen von ITM eingesetzten AssistentInnen sind ehrenamtlich tätig und bekommen eine Aufwandsentschädigung (siehe auch unten: Richtlinien Assistenz / Antragsformular bzw. „Ehrenamt bei ITM“).
Assistenzvermittlung ITM
Hier finden Sie die Richtlinien und das Antragsformular für die Inanspruchnahme von Taubblindenassistenz in Bayern über ITM:
Wir versuchen in jedem Einzelfall eine passende TaubblindenassistentIn zu vermitteln. Bitte fragen Sie bei uns nach: Frau Nicole Hauf, Tel.: 089-551966-82 ( Mo.-Fr., 9:00 - 12:30 Uhr) Fax: 089-551966-84 Email: hauf@fachdienst-itm.de oder einfach über unser Kontaktformular!
Haben Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als AssistentIn: siehe auch „Ehrenamt bei ITM“. Bei weiteren Fragen zum Thema TBA wenden Sie sich jederzeit an ITM.