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Herzlich willkommen beim Fach-Dienst Integration taub-blinder und hör-seh-behinderter Menschen in Bayern

Wir sind ein Fach-Dienst für die Integration taub-blinder und hör-seh-behinderter Menschen in Bayern.
Wir kürzen diesen langen Titel ab mit Fach-Dienst ITM.
In den folgenden Texten schreiben wir immer: Fach-Dienst ITM.

Das machen wir:
Wir unterstützen Menschen, die taub-blind sind.
Wir unterstützen Menschen, die eine Hör-Seh-Behinderung haben.
Wir unterstützen ihre Angehörigen.
Wir unterstützten sie in ganz Bayern.

Das ist unser Ziel:
Taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen haben Einschränkungen in ihrem Leben.
Für sie ist es schwierig, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.
Unser Ziel ist: Wir setzen uns für diese Menschen ein.
Damit sie an dem Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Das sind wir:
Wir sind ein Teil von der Landes-Arbeits-Gemeinschaft Selbst-Hilfe Bayern e.V.
Kurz: LAG Selbst-Hilfe Bayern e.V.
Wir bekommen eine finanzielle Förderung durch

  • die bayerischen Bezirke,
  • das Bayerische Staats-Ministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Frauen,
  • den Bayerischen Blinden- und Seh-Behindertenbund e.V., kurz BBSB,
  • den Landes-Verband Bayern der Gehörlosen e.V. und
  • den BLWG-Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprach-Behinderung e.V.

Taub-Blind und Hör-Seh-Behinderung

Taub-blinde Menschen können nicht sehen und nicht hören.
Das bedeutet: Sie können die Hör-Einschränkung nicht durch das Sehen ausgleichen.
Und sie können die Seh-Einschränkung nicht durch das Hören ausgleichen.
Das schränkt diese Menschen ein.
Sie können darum nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen.

Fach-Dienst ITM

Hier stellen wir uns vor.
Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Ziele.

Assistenz

„Assistenz bietet ein Tor zur Welt.“
Viele taub-blinde Menschen brauchen eine Assistenz.
Eine Assistenz ist ein Mensch, der taub-blinde Menschen unterstützt.
Eine Assistenz hat verschiedene Aufgaben.
Eine Assistenz sichert die Kommunikation von taub-blinden Menschen mit anderen Menschen.
Mit einer Assistenz können sich taub-blinde Menschen außerhalb ihrer Wohnung sicher bewegen. Eine Assistenz unterstützt diese Menschen in vielen Bereichen in ihrem Leben.

Selbst-Hilfe

Die Selbst-Hilfe ist eine Gruppe von Menschen in der gleichen Situation.
In dieser Gruppe tauschen sich diese Menschen aus.
Sie erzählen von ihren Erfahrungen.
Sie geben Informationen an andere Menschen weiter.
In der Selbst-Hilfe unterstützen sich Menschen gegenseitig.
Und es entstehen oft jahre-lange Freundschaften.

Fach-Dienst ITM
Schwanthalerstraße 76 – Rückgebäude
80336 München

Kontakt
Tel.: 089 – 55 19 66 82
Fax: 089 – 55 19 66 84
E-Mail: info@fachdienst-itm.de

Taub-Blind und Hör-Seh-Behinderung

Definition

Taub-blinde Menschen können nicht sehen und nicht hören.
Sie können die Hör-Einschränkung nicht durch das Sehen ausgleichen.
Und sie können die Seh-Einschränkung nicht durch das Hören ausgleichen.

Taub-blind zu sein, ist eine eigene Behinderung.
Diese Behinderung hat das Europäische Parlament im Jahr 2010 anerkannt.
Denn: Taub-blind zu sein, ist mehr als eine Kombination aus Blindheit und Gehör-Losigkeit.

Es gibt eine Definition für Hör-Seh-Behinderung und Taub-Blindheit.
Diese Definition hat der Fach-Ausschuss „Hör-Seh-behindert / Taub-blind“, kurz: GFTB, festgelegt.
Diese Definition ist:

„1. Hörsehbehindert sind Menschen, bei denen gleichzeitig
a) die optische Wahrnehmung dadurch eingeschränkt ist, dass kein Sehvermögen besteht oder das vorhandene Sehvermögen so gering ist, dass es nur durch den Einsatz geeigneter Sehhilfen zu einer im Sinne der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwertbaren optischen Wahrnehmung gesteigert werden kann, und gleichzeitig
b) die akustische Wahrnehmung dadurch eingeschränkt ist, dass kein Hörvermögen besteht oder das vorhandene Hörvermögen so gering ist, dass es nur durch den Einsatz geeigneter Hörhilfen zu einer im Sinne der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwertbaren akustischen Wahrnehmung gesteigert werden kann, und
c) der Schweregrad der Beeinträchtigung zur Folge hat, dass ein natürlicher wechselseitiger, im Sinne einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwertbarer Ausgleich durch die verbliebenen jeweiligen Sinnesreste nicht stattfindet, sondern mit Hilfe Dritter entwickelt werden muss.

2. Taubblind sind Menschen, bei denen gleichzeitig
a) die optische Wahrnehmung dadurch eingeschränkt ist, dass kein Sehvermögen besteht oder das vorhandene Sehvermögen so gering ist, dass es auch durch den Einsatz geeigneter Sehhilfen zu einer im Sinne der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwertbaren optischen Wahrnehmung nicht gesteigert werden kann, und gleichzeitig
b) die akustische Wahrnehmung dadurch eingeschränkt ist, dass kein Hörvermögen besteht oder das vorhandene Hörvermögen so gering ist, dass es auch durch den Einsatz geeigneter Hörhilfen zu einer im Sinne der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwertbaren akustischen Wahrnehmung nicht gesteigert werden kann, und
c) ein natürlicher wechselseitiger, für eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwertbarer Ausgleich durch Sinnesreste nicht stattfindet und auch nicht entwickelt werden kann.“
Die Quelle für diese Definition ist:
https://www.dbsv.org/stellungnahme/gftb-definition-hoersehbehindert-taubblind.html

Wenn Menschen nicht sehen und nicht hören können,
dann haben sie eine doppelte Behinderung.
Sie brauchen durch diese doppelte Behinderung eine besondere Unterstützung.
Taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen sind auf Hilfe angewiesen,

  • wenn sie Informationen brauchen,
  • wenn sie mit anderen Menschen kommunizieren,
  • wenn sie ihre Wohnung verlassen,
  • wenn sie am Leben in der Gesellschaft teil-haben möchten.

Diese Unterstützung hängt davon ab,

  • wann die Einschränkung eingetreten ist,
  • in welcher Reihen-Folge die Einschränkung eingetreten ist.

Also: Ob zuerst der Hör-Sinn eingeschränkt oder weggefallen ist.
Oder ob der Seh-Sinn zuerst eingeschränkt oder wegfallen ist.
Der Zeit-Punkt und die Reihen-Folge wirken sich darauf aus, mit anderen zu kommunizieren.
Unter dem Punkt Kommunikations-Formen haben wir dazu Informationen.

Taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen brauchen viel Konzentration und Geduld.
In ihrem Alltag und in ihrem Leben allgemein.
Doch sie können weitgehend selbst-bestimmt leben.
Und sie können aktiv leben.
Wenn sie Unterstützung erhalten.
Und wenn ihre besondere Situation anerkannt wird.
Wichtig sind die folgenden Punkte:

  • Diagnose und medizinische Versorgung
  • Beratungs-Angebote für Betroffene und Angehörige
  • Selbsthilfe-Angebote
  • Begleitung und Assistenz (siehe: „Taub-Blinden-Assistenz“)
  • Spezifische Hilfs-Mittel
  • Angebote für die Rehabilitation
  • Geeignete Wohnungen
  • Barriere-Freiheit
  • Geeignete Beschäftigung und Arbeit
  • Geeignete Angebote für Freizeit und Bildung
  • Ausgleich von finanziellen Nachteilen (siehe „Merkzeichen / Nachteilsausgleiche“ ).

Ursachen

Es gibt Ursachen für Taub-Blindheit und Hör-Seh-Behinderung.
Diese Ursachen sind sehr verschieden.
In dem folgenden Text verwenden wir die Abkürzungen TBL und HSB.
TBL steht für Taub-Blindheit.
HSB steht für Hör-Seh-Behinderung.

Es gibt 3 Gruppen von TBL und HSB:

  1. Angeborene TBL und HSB: Das heißt, ein Mensch ist von Geburt an taub-blind. Man nennt diese TBL und HSB auch „kongenital“ oder „geburts-taub-blind“.
  2. Erworbene TBL und HSB.
  3. Alters-bedingte TBL und HSB.

Angeborene TBL oder HSB

Es gibt verschiedene Ursachen für angeborene TBL und HSB.
Das können sein

  • Früh-Geburten
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • genetische Defekte.

Ein Beispiel für einen genetischen Defekt:
Das Charge-Syndrom ist ein genetischer Defekt.
Menschen mit dem Charge-Syndrom sind taub-blind oder hör-seh-behindert.
Sie haben noch weitere körperliche und geistige Beeinträchtigungen.

Ein Beispiel für Komplikationen in der Schwangerschaft:
Wenn eine schwangere Frau an Röteln erkrankt,
dann kann diese Erkrankung eine TBL oder HSB auslösen.
Inzwischen sind aber viele Frauen gegen Röteln geimpft.
Darum tritt diese Erkrankung nur sehr selten auf.
Diese Erkrankung ist heute selten der Grund,
wenn ein Kind taub-blind oder hör-seh-behindert von der Geburt ist.

Erworbene TBL oder HSB

Eine TBL oder HSB kann auch auftreten, bevor ein Kind sprechen lernt.
Dann ist die TBL und die HSB eine angeborene TBL oder HSB.

Menschen mit einer erworbenen TBL oder HSB sind:

  • Menschen, die ohne Gehör oder mit Einschränkungen vom Hör-Sinn zur Welt kommen. Sie erblinden später. Oder die Seh-Schädigung kommt später hinzu.
  • Menschen, die seh-behindert beziehungsweise blind geboren werden. Sie ertauben später. Oder sie erleiden später eine Hör-Schädigung.
  • Menschen, die hören und sehen können. Wenn sie zur Welt kommen. Später tritt die Einschränkungen und oder der Verlust von Hör- und Seh-Sinn auf.

Die Ursachen für eine erworbene TBL oder HSB sind:

  • genetische Vererbung
  • Unfälle
  • Krankheiten.

Hier ein Beispiel für eine Krankheit:
Zu diesen Krankheiten gehören Meningitis.
Das ist eine Entzündung der Hirn-Haut.
Oder Encephalitis.
Das ist eine Entzündung von dem Gehirn.

Hier Beispiele für genetische Vererbung:

Usher Syndrom

Das Usher-Syndrom ist häufig der Grund für eine erworbene TBL und HSB.
Usher-Syndrom spricht sich Ascher-Syndrom.
Das Usher-Syndrom ist ein genetischer Defekt.
Es wird autosomal-rezessiv vererbt.
Autosomal-rezessiv heißt: Beide Eltern sind die Träger von einem defekten Gen.
Aber beide Eltern sind gesund.
Denn das zweite Gen ist gesund.
Das gesunde Gen ist stärker als das defekte Gen.
Wenn beide Eltern das defekte Gen an ein Kind weitergeben, dann erkrankt dieses Kind.
Das Usher-Syndrom zeigt sich in einer Schwerhörigkeit vom Innen-Ohr.
Oder es zeigt sich in einer Gehör-Losigkeit von Geburt an.
Später kommt eine Seh-Einschränkung hinzu.
Die Seh-Einschränkung hat mit der Degeneration der Netz-Haut zu tun.
Die Degeneration ist eine Rückbildung oder der Zerfall der Netz-Haut im Auge.
Die Ursache für diese Degeneration der Netz-Haut ist Retinopathia Pigmentosa, kurz: RP.
Diese Erkrankung führt zur Blindheit.

Es gibt 3 verschiedene Typen von Usher-Syndrom:
Typ 1:
Angeborene Taubheit beziehungsweise hochgradige Schwer-Hörigkeit.
Dazu kommt oft eine Störung vom Gleichgewichts-Sinn.
Retinopathia Pigmentosa zeigt sich früh bei einem Kind.

Typ 2:
Zu der Schwer-Hörigkeit kommt eine Retinopathia Pigmentosa.
Sie beginnt früh im Erwachsenen-Alter.
Hör-Geräte helfen, besser zu hören.
Dieser Typ kommt am häufigsten vor.
Doppelt so oft wie der Typ 1.

Typ 3:
Die Schwer-Hörigkeit nimmt zu.
Die Degeneration der Netz-Haut nimmt auch zu.
Dies beginnt ab dem mittleren Erwachsenen-Alter.
Dieser Typ kommt in Deutschland selten vor.

Wir empfehlen die Broschüre „Usher-Syndrom“.
In dieser Broschüre steht mehr zu dem „Usher-Syndrom“.
Die Angaben zu der Broschüre stehen unter dem Punkt „Informations-Material“

Ein anderes Beispiel ist das:

Alström Syndrom

Das „Alström-Syndrom“ ist eine „seltene Erkrankung“.
Das heißt: Es erkranken wenige Menschen an dieser Krankheit.
Ein Mensch von einer Million Menschen erkrankt daran.
Darum ist die Diagnose von dieser Krankheit schwierig.
Das „Altstrom-Syndrom“ ist ein Gen-Defekt.
Die Medizin hat wenig Erfahrung mit dieser Krankheit.
Man weiß nicht, wie diese Erkrankung verläuft.
Man kann sie auch nicht früh erkennen.
Die Medizin weiß: Das „Alström-Syndrom“ ist nicht heil-bar.
Mehr dazu unter:
https://www.alstroem.de/wikipedia
https://www.alstroem.de/

TBL und HSB im Alter

Die Menschen werden immer älter.
Im Alter verschlechtert sich die Fähigkeit, zu sehen und zu hören.
Es gibt immer mehr Menschen, die im Alter taub-blind werden.
Oder die eine HSB bekommen.

Die Ursachen für eine HSB können sein:

  • zu hoher Blut-Druck
  • Diabetes
  • Makula-Degeneration im Alter.

Es gibt eine große Zahl an älteren Menschen, die Probleme haben.
Weil sie im Alter nicht mehr gut sehen.
Und weil sie nicht mehr gut hören können.
Es entstehen Probleme für die Menschen,

  • wenn sie im Alter schlecht sehen und
  • wenn sie schlecht sehen und schlecht hören,
  • wenn sie in der Beweglichkeit eingeschränkt sind,
  • wenn auch das Tasten eingeschränkt ist.

Diesen Menschen fällt es schwer, mit anderen Menschen zu kommunizieren.
Sie sind frustriert.
Sie ziehen sich zurück.
Sie isolieren sich.
Alten- und Pflege-Einrichtungen sind damit nicht vertraut.
Sie können mit diesen Menschen nicht kommunizieren.

Kommunikations-Formen
Wie können taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen miteinander sprechen?

Für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen gibt es unterschiedliche Formen,
wie sie miteinander sprechen.
Wie sie sich ausdrücken.
Wir nennen das Kommunikations-Formen.

Welche Kommunikations-Form kann genutzt werden?
Welche Kommunikations-Form wird bevorzugt?
Das hängt von jedem Menschen selbst ab.
Es hängt davon ab: Seit wann ist das Hören und oder das Sehen beeinträchtigt?
Bevor dieser Mensch sprechen gelernt hat?
Oder erst danach?
Wie stark war das Hören und Sehen beeinträchtigt?

Laut-Sprache ist, wenn Menschen miteinander sprechen.
Die Laut-Sprache ist schwer zu lernen für Menschen mit angeborener Hör-Behinderung oder Taubheit.
Diese Menschen nutzen die Gebärden-Sprache.

Wenn diese Menschen zusätzlich eine Seh-Behinderung haben,
dann wird die Gebärden-Sprache schwierig.
Die Gebärden-Sprache muss dann angepasst werden.
Zum Beispiel an ein verkleinertes Gesichts-Feld.
Oder es muss die taktile Gebärden-Sprache genutzt werden.

Menschen mit einer angeborenen Seh-Behinderung oder Blindheit
nehmen als Kind die Welt über das Gehör oder den Tast-Sinn wahr.
Sie können die Laut-Sprache lernen.
Die Schrift-Sprache können sie mit Hilfe von der Braille-Schrift lernen.
Das ist die sogenannte „Blinden-Schrift“.
Wenn eine Hör-Behinderung hinzukommt,
dann wird die Kommunikation schwierig.
Die Lautsprache kann nicht mehr über das Gehör verstanden werden.
Hier wird der Tast-Sinn wichtig.
Die Kommunikation über den Tastsinn wird wichtig.

Die wichtigsten Kommunikations-Formen sind:

Die Laut-Sprache und die Schrift

Menschen mit einem Hör-Rest können trotz ihrer Hör-Beeinträchtigung die Laut-Sprache erlernen.
Sie können dann diese Sprache nutzen.
Langsames und deutliches Sprechen hilft ihnen, die Sprache zu verstehen.
Sie können Hör-Geräte nutzen.
Oder eine Mikro-Port-Anlage.
Ein Cochlea Implantat kann auch die Kommunikation erleichtern.
Manche Taub-Blinde können mit der Hilfe von einer Lese-Lumpe die Schrift lesen.
Wenn die Schrift großgeschrieben ist.
Oder wenn die Schrift am Computer größer eingestellt wird.

Die Braille-Schrift

Die Braille-Schrift ist ein gutes Hilfs-Mittel für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen,

  • um zu kommunizieren,
  • um sich zu informieren,
  • um die Tages-Zeitung oder Bücher zu lesen.

Neue Techniken erweitern die Möglichkeiten.
Man kann am Computer mit einer Braille-Zeile arbeiten.
Oder mobile Kommunikations-Geräte nutzen.
Das sind zum Beispiel das TABLI beziehungsweise das Tabcom.

Gebärden-Sprache und taktile Gebärden-Sprache

Die Deutsche Gebärdensprache heißt kurz: DGS.
Das ist eine ausgezeichnete Kommunikations-Form.
Um sie verstehen zu können, muss man sehen können.
Wenn das Gesichts-Feld eingeschränkt ist, dann kann man die Gebärden entsprechend anpassen.
Das heißt dann: Sicht-Feld-Gebärden.
Die taktile Gebärden-Sprache ist ein „gefühltes“ Gebärden.
Der Mensch mit einer Seh-Behinderung legt seine Hände auf die Hände von einem Menschen.
Dieser Mensch spricht mit der Gebärden-Sprache.
So kann der Betroffene die Bewegungen und Hand-Stellungen spüren.
Die taktile Gebärden-Sprache nutzen oft Menschen, die nicht mehr so gut sehen.
Sie beherrschen aber die Gebärden-Sprache.
Sie kennen die Hand-Stellungen und Bewegungen.
Auf diese Weise erkennen sie die Gebärden.
Und sie verstehen die Gebärden.

Daktylieren

Daktylieren ist das Abfühlen von dem Finger-Alphabet.
Die Buchstaben werden mit den Fingern beschrieben.
Das ist zeitaufwendig.
Und es setzt die Kenntnis von der Schrift-Sprache voraus.

Das Lormen

Das Lormen ist ein taktiles Hand-Alphabet.
Das heißt:
In der Hand-Innenfläche werden bestimmte Punkte und Stellen berührt.
Diesen Stellen und Punkten sind Buchstaben zugeteilt.
Hieronymus Lorm hat dieses Hand-Alphabet erfunden.
Er lebt in den Jahren von 1821 bis 1902.
Er war selbst taub-blind.

Das Tast-Alphabet nach Hieronymus Lorm:
A – Punkt auf der Daumen-Spitze.
E – Punkt auf der Zeigefinger-Spitze.
I – Punkt auf der Mittelfinger-Spitze.
O – Punkt auf der Ringfinger-Spitze.
U – Punkt auf der Kleinfinger-Spitze.
Ä – 2 Punkte auf der Daumen-Spitze.
Ö – 2 Punkte auf der Ringfinger-Spitze.
Ü – 2 Punkte auf der Kleinfinger-Spitze.
J – 2 Punkte auf der Mittelfinger-Spitze.
B – kurzer Abstrich auf der Mitte vom Zeigefinger.
D – kurzer Abstrich auf der Mitte vom Mittelfinger.
G – kurzer Abstrich auf der Mitte vom Ringfinger.
H – kurzer Abstrich auf der Mitte vom Kleinfinger.
T – kurzer Abstrich zur Mitte vom Daumen.
L – langer Abstrich von den Finger-Spitzen vom Mittelfinger zum Hand-Gelenk.
P – langer Aufstrich an der Außenseite vom Zeigefinger.
St – langer Aufstrich an der Außenseite vom Daumen.
Q – langer Aufstrich an der Außenseite von der Hand an der Kleinfinger-Seite.
Z – schräger Strich vom Daumen-Ballen zur Kleinfinger-Wurzel.
Ch – X-förmiges Kreuz auf dem Hand-Teller.
Y – Quer-Strich über die Mitte von den Fingern.
X – Quer-Strich über das Hand-Gelenk.
K – Punkt mit 4 Finger-Spitzen auf den Hand-Teller.
M – Punkt auf der Kleinfinger-Wurzel.
N – Punkt auf der Zeigefinger-Wurzel.
V – Punkt auf dem Daumen-Ballen, etwas außen.
W – 2 Punkte auf dem Daumen-Ballen, etwas außen.
C – Punkt auf dem Hand-Gelenk.
R – leichtes Trommeln von den Fingern auf dem Hand-Teller.
S – Kreis auf dem Hand-Teller.
F – leichtes Zusammendrücken der Spitzen von Zeigefinger und Mittelfinger.
Sch – leichtes Umfassen der 4 Finger.

Lormen üben

In München und Nürnberg werden regelmäßig Lorm-Übungen angeboten.
Wenn Sie Interesse daran haben., dann melden Sie sich bitte beim Fach-Dienst ITM.
Zum Üben ist auch ein animiertes Lorm-Alphabet bestens geeignet.
Vielen Dank an Mina Pompe.

Hier können Sie einen Lorm-Handschuh über ITM bestellen.

Man kann auch die Block-Schrift nutzen.
Dabei werden Block-Buchstaben in die Innen-Seite von der Hand geschrieben.
Doch die Block-Schrift zu benutzen, ist veraltet.
Diese Kommunikations-Form ist sehr zeit-intensiv.

Taub-blinde Menschen in Bayern

In Bayern leben etwa 150 taub-blinde und 550 hör-seh-behinderte Menschen.
Das ergibt eine Untersuchung von dem Fach-Dienst ITM.
Es gibt aber noch mehr Menschen mit diesen Einschränkungen.
Sie sind aber nicht registriert.
Diese sogenannte Dunkel-Ziffer liegt bei 1.300 Menschen.
Seit 2016 gibt es das Merkzeichen TBL.
Doch es gibt keine Statistik mit den Zahlen von einer Behörde.

In ganz Deutschland leben etwa 4.000 bis 9.000 taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen.
Diese Zahl schätzt die Deutsche Gesellschaft für Taub-Blindheit.
In ganz Europa könnten es etwa 150.000 Menschen sein.
Diese Zahl ist eine Schätzung von dem Europäischen Parlament.

In Bayern gibt es keine zuverlässigen Zahlen, wie viele Menschen taub-blind und hör-sehr-behindert sind.
Doch es gibt andere Zahlen:
Wie viele Menschen Taub-Blinden-Geld bekommen.
Wie viele Menschen Taub-Seh-Behinderten-Geld bekommen.
385 Menschen erhalten Taub-Blinden-Geld.
49 Menschen erhalten Taub-Seh-Behinderten-Geld.
Diese Zahlen stammen von dem Zentrum Bayern Familie und Soziales, kurz: ZBFS.
Die Zahlen stammen aus Monat Dezember im Jahr 2019.
Doch diese Zahlen sind zu niedrig.
In Bayern gibt es gibt mehr Menschen mit Hör-Seh-Behinderung.

Es gibt immer wieder Aktionen.
Diese Aktionen machen auf die Situation von taub-blinden und hör-seheh-behinderten Menschen aufmerksam.
Zum Beispiel die Aktion „Woche der Kommunikation“ vom Netzwerk Hör-Behinderung Bayern. Oder ein Protest-Tag in ganz Europa.
Da wird protestiert für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
An diesen Tagen wird in Bayern auf das Thema Taub-Blindheit aufmerksam gemacht.
Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten.
Die Gesellschaft weiß zu wenig über die Situation von taub-blinden und hör-seh-behinderten Menschen.
Der Fach-Dienst ITM geht davon aus, dass viele Taub-Blinde isoliert leben.
Sie leben unbemerkt in ihren vier Wänden.

Merkzeichen TBL und Nachteils-Ausgleiche für hör-seh-behinderte und taub-blinde Menschen in Bayern
Merkzeichen TBL

Es gibt bestimmte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis.
Diese Merkzeichen sind gesetzlich festgehalten.
Das Merkzeichen für Taub-Blindheit ist TBL

Taub-Blindheit wird im Bundesteilhabe-Gesetz, kurz: BTHG, als Behinderung eigener Art anerkannt.
Am 23. Dezember 2016 gab es eine Änderung in der Schwer-Behinderten-Ausweis-Verordnung, kurz: SchwbAwV.
In dem Artikel 18 Absatz 3 G wurde das neue Merkzeichen TBL für „taub-blind“ im Schwer-Behinderten-Ausweis eingeführt.

  • Sie können das Merkzeichen TBL bei dem Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen, das Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis ausgestellt hat.
  • Mit dem Merkzeichen TBL ist nur ein Nachteils-Ausgleich verbunden: Das ist die Befreiung von dem Rundfunk-Beitrag.
  • Das Merkzeichen TBL gibt es zusätzlich zu den anderen Merkzeichen. Es blieben die Merkzeichen BL für blind. Und es bleibt GL für gehör-los. Wer blind oder gehör-los ist, bekommt oder behält das jeweilige Merkzeichen. Und erhält die entsprechenden Nachteils-Ausgleiche.

Voraussetzungen für das Merkzeichen TBL sind:

Die Voraussetzungen für das Merkzeichen TBL ist der Grad der Behinderung, kurz: GdB.

  • GdB 100 allein für Störung von dem Seh-Vermögen und gleichzeitig
  • GdB 70 allein für Störung der Hörfunktion.

Ein GdB von 100 für die Störung vom Seh-Vermögen bedeutet:
Man ist „hochgradig seh-behindert“.
Hochgradig seh-behindert ist man mit einer Seh-Schärfe von 0,05.
Man kann auch sagen: 1/20 oder 5 Prozent.
Ab einer Seh-Schärfe von 0,02 ist man blind.
Dann bekommt man zusätzlich das Merkzeichen BL.
Es können auch andere Seh-Einschränkungen angerechnet werden.
Zum Beispiel die Einschränkung vom Gesichts-Feld. Oder Nacht-Blindheit.

Wenn man auf beiden Ohren einen Hör-Verlust von 80 Prozent bis 95 Prozent hat,
dann gilt man als „an Taubheit grenzend schwerhörig“.
Dafür bekommt man mindestens einen GdB von 70.
Wer einen GdB von 100 hat und einen Hör-Verlust von 95 bis 100 Prozent hat, ist taub.
Dieser Mensch erfüllt die Voraussetzung für das Merkzeichen GL.

Landes-Leistungen vom Freistaat Bayern

Im Freistaat Bayern gibt es das Bayerische Blinden-Geld-Gesetz.
Damit erkennt der Freistaat Bayern die besondere Situation von blinden Menschen an.
Das Blinden-Geld ist eine freiwillige Leistung vom Land Bayern.
Das heißt: Nur blinde Menschen, die in Bayern leben, können dieses Blinden-Geld vom Freistaat Bayern bekommen.
Das Blinden-Geld dient zum Ausgleich von Ausgaben, weil ein Mensch blind ist.
Diese Ausgaben heißen: blindheits-bedingte Mehraufwendungen.
Für das Auszahlen von dem Blinden-Geld muss man nicht pflege-bedürftig sein.
Es wird ausgezahlt unabhängig von dem Einkommen von einem blinden Menschen.
Und auch unabhängig von dem Vermögen von einem blinden Menschen.

Aktuelle Nachteils-Ausgleiche nach dem Bayerischen Blinden-Geld-Gesetz:

  • Blinde Menschen erhalten 651 Euro.
  • Ab Juli 2023 erhalten taub-blinde Menschen 1.432 Euro.
  • Hochgradig seh-behinderte Menschen erhalten 195,30 Euro.
  • Ab Juli 2023 erhalten taub-seh-behinderte Menschen 429,60 Euro.

Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Nachteils-Ausgleiche

  • Blinden-Geld:
    Blind ist, wem das Augen-Licht vollständig fehlt. Oder wer auf beiden Augen über eine Seh-Schärfe von höchstens 2 Prozent und weniger verfügt. Das entspricht dem Merkzeichen BL.
  • Taub-Blinden-Geld:
    Blind im Sinne vom Blinden-Geld-Gesetz. Siehe dazu den Punkt Blinden-Geld.
    Und gleichzeitig taub oder an Taubheit grenzend schwerhörig. Das ist ein Hör-Verlust von mindestens 80 Prozent.
    Achtung: Die Voraussetzungen für das Taub-Blinden-Geld sind enger gefasst als die für das bundesweite Merkzeichen TBL! Das Merkzeichen TBL bedeutet nicht unbedingt Anspruch auf Taubblinden-Geld!
  • Seh-Behinderten-Geld für hochgradig Seh-Behinderte:
    Hochgradig seh-behindert entspricht einem GdB von 100. Man hat eine Seh-Schärfe von 0,05. Man kann auch sagen: 1/20 oder 5 Prozent. Oder andere schwere Störungen von dem Seh-Vermögen. Das kann zum Beispiel die Einschränkung von dem Gesichts-Feld sein. Oder Nacht-Blindheit.
  • Taub-Seh-Behinderten-Geld:
    „Taub-seh-behindert“ im Sinne von dem Gesetz ist: Es liegt eine hochgradige Seh-Behinderung vor. Und gleichzeitig liegt ein vollständiger Hör-Verlust vor. Oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.

Beantragung der Leistungen nach dem Bayerischen Blinden-Geld-Gesetz

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales, kurz: ZBFS, bewilligt und zahlt das Blinden-Geld aus.
Wenn ein Antrag für das Blinden-Geld gestellt wird, dann fordert die zuständige Regional-Stelle von dem ZBFS medizinische Befund-Unterlagen an.
Diese Unterlagen bekommt das ZBFS von den behandelnden Ärzten oder Kliniken.
Diese Befunde wertet der Ärztliche Dienst von dem ZBFS aus.
Der Ärztliche Dienst sind speziell geschulte Ärztinenn und Ärzte.

Geschichte des Taub-Blinden-Wesens und Entwicklung der Rechte Taub-Blinder

Wir veröffentlichen den Text aus dem Buch „Bayerische Gehörlosengeschichte im Wandel der Zeit. Gehörlosenbewegung in Bayern seit dem 18. Jahrhundert bis heute.“
Für diese Veröffentlichung haben wir die Genehmigung erhalten.

Die Taubstummblinde von Würzburg

Wenn es um Taubblindheit geht, fällt oft sofort der Name von Helen Keller aus den USA. Eine weitaus weniger bekannte Taubblinde ist Therese Exner, die vor Helen Keller geboren wurde und den Großteil ihres Lebens in Bayern verbrachte.

Otto S. Wolf (1848 – 1926), der Direktor der Taubstummenanstalt Würzburg, schrieb 1896 im „Taubstummencourier“ einen Artikel über Therese Exner. Sie wurde am 3. Juli 1873 in St Louis, Louisville, Kentucky (USA) als vierte Tochter der Metzgereheleute Adam und Barbara Exner geboren.

„Im 4. Lebensjahr erkrankte Therese an Scharlach, infolgedessen sie bald darauf trotz fachärztlicher Behandlung das Gehör völlig verlor. Ein Augenleiden, das sich zu gleicher Zeit einstellte, zerstörte die Sehkraft nach und nach, so dass das Kind mit dem achten Lebensjahr auch noch erblindet war. Es reagierte aber noch einige Zeite auf Tageslicht, sowie auf grüne, blaue und zuletzt noch auf rothe Farbe. Eine im 8 Jahre vorgenommene Operation des rechten Auges war resultatlos, ebenso der im 13. Lebensjahre am linken Auge ausgeführte ärztliche Eingriff.“ (Wolf 1896).

Seit dem 21. Juni 1878 hielt sie sich mit Unterbrechungen in Würzburg auf. Zeitweilig lebte sie als Staatenlose in der Villa „Bergfried“ in Höchberg mit der Familie des Oberstleutnant Hugo Hofmann.

Die Blinden- und Gehörlosenlehrer weigerten sich, sie zu unterrichten, da ihr der 2., ausgleichende Sinn fehlte.

„Also blieb nur die Erfindung einer Geberdensprache übrig, welche den bei den Taubstummen üblichen Naturzeichen zwar ähnlich, aber nicht wie diese auf das Auge berechnet ist, sondern sich lediglich auf das Gefühl, den Tastsinn gründet. – Und es gelang! Mittels einfacher Naturgebärden war bald die erste Verständigung gefunden. Und so konnte allmählich fast bei der deutschen Lautiermethode in den Taubstummenanstalten unterrichten werden. Die entwickelten Laute wurden sofort mit dem Brailleschen Punctierapparat zu Papier gebracht. Diese Blindenschrift hat den grossen Vorzug der Einfachheit, wodurch sie leichter gehandhabt, besser betastet und abgelesen werden kann.“ (ebd. 131).

Der Schülerin wurde die Lautsprache beigebracht, indem sie die Sprechwerkzeuge (Lippen, Kehlkopf, Wangen) des Lehrers beim Sprechvorgang betastete.

Der Kommunikationspartner nahm für ein Gespräch die Hand von Therese und führte damit die verschiedenen Bewegungen aus.

„So betastet die geführte Hand der Schülerin bald die Hand der Sprechenden, bald die oberen Körpertheile der Schülerin, oder sie führt Bewegungen in der Luft aus. Die Taubblinde versteht das so Mitgetheilte mit grosser Fertigkeit, antwortet aber laut, d.h. für jedermann vernehmlich durch die Lautsprache. Da dies jedoch für den täglichen Gebrauch bei gewähnlichen Mitteilungen zu zeitraubend würe [sic.], haben sich nach und nach ganz natürlich sowohl Wort- als auch Satzverkürzungen ergeben wie bei der Stenographie. […] Täglich werden die Errungenschaften des Unterrichtes durch die Braillesche Punctierschrift zu Papier gebracht, um zu der bei dieser Schülerin besonders nothwendigen Correctur und zur Wiederholung zu dienen. Doch ist diese Schrift dem Laien unverständlich. Um mit ihren Verwandten und Bekannten in schriftlichen Verkehr treten zu können, erlernte sie noch die Handhabung des Stacheltypenapparates, dessen erhöhte Druckbuchstaben jedermann lesen kann. So beantwortet sie alle an sie geschriebenen Briefe selbstständig und pünktlich mit grösster Lust und steht mit vielen ausgetretenen Taubstummen, die während ihrer Ausbildung in der Anstalt ihre Freundinnen waren im brieflichen Verkehr. An Neujahr braucht sie z.B. allein mehre Mark an Briefporto. Dieser geistige Austausch erweiterte aber den Gesichtskreis, regt sie an und fördert ihren Wissendrang, namentlich gibt er ihren schriftlichen Arbeiten eine gewisse Selbstständigkeit und Originalität.“ (ebd. 132).

Therese Exner verstarb am 10. März 1936 in Würzburg.

Quellen:
Wolf, S. Otto: „Die Taubstummblinde von Würzburg“ In: Taubstummencourier, Dezember 1896, Seite 130-133

Info-Material und Literatur
DBSV-Broschüre: „Taubblind – na und…?“

Unter folgendem Link finden Sie die DBSV-Broschüre „Taubblind – na und…?“ vom gemeinsamen Fachausschuss hörseh-behindert / taubblind (GFTB):
Sie können die Broschüre auch beim Fachdienst ITM für 1,50 €) bestellen. Hinzukommen die Kosten für den Versand.

Broschüre „Das Usher-Syndrom“

Kristina Rosenzweig hat die Broschüre „Das Usher-Syndrom“ geschrieben.
Sie hat diese Unterlagen im Rahmen ihrer Diplom-Arbeit erstellt.
Die Diplom-Arbeit heißt: „Das Usher-Syndrom. Erstellung eines Ratgebers“.
Die Broschüre umfasst etwa 30 Seiten.
Sie behandelt unter anderem folgende Fragen:

  • Wie zeigt sich das Usher-Syndrom?
  • Was macht diese Krankheit?
  • Wieso sehen die Menschen nichts mehr?
  • Was muss ich beachten?
  • Was ist im Leben anders?
  • Wie kann ich mich verständigen?

Die Inhalte sind leicht verständlich geschrieben.
Viele Bilder verdeutlichen den Text.
Sie können diese Broschüre bei uns bestellen.

Broschüre: „Tipps zum Umgang mit taubblinden und hörsehbehinderten Menschen“

Es gibt die Broschüre „Tipps zum Umgang mit taubblinden und hörsehbehinderten Menschen“ Diese Broschüre können Sie bei uns bestellen.
Die Broschüre wurde in Zusammen-Arbeit mit taub-blinden Menschen erarbeitet.
Sie richtet sich an Personen, für die der Kontakt mit Betroffenen neu ist.
Und an Menschen, die mit taub-blinden Menschen zu tun haben.
Die Broschüre hat ein praktisches Taschen-Format.
So können taub-blinde Menschen sie leicht mitnehmen.
Und sie können diese Broschüre an Menschen in ihrem Umfeld weitergeben.

Lorm-Handschuhe

Lorm-Handschuhe gibt es in zwei verschiedenen Größen.
Lorm-Handschuhe sind beim Erlernen von dem Lorm-Alphabet eine Hilfe.
Mit dem Lorm-Handschuh lassen sich die Buchstaben besser einprägen.
Die Handschuhe sind weiß.
In schwarzer Schrift ist das Lorm-Hand-Alphabet auf beiden Seiten aufgedruckt.
Damit kann der Handschuh auf der linken und auf der rechten Hand getragen werden.
Sie können den Lorm-Handschuh bei uns in zwei Größen bestellen: groß und etwas kleiner. Gegen eine Gebühr von 7,50 EUR senden wir Ihnen den Handschuh gerne zu.
Hinzukommen die Kosten für den Versand.
Bitte geben Sie Ihre Größe an.
Die Rechnung liegt dann bei der Sendung.
So können Sie den Betrag überweisen.

DVD „Szenen aus dem Leben eines Taubblinden“

Der Film „Szenen aus dem Leben eines Taubblinden“ handelt von Franz Kupka.
Er wurde gehör-los geboren.
Mit 30 Jahren ist er erblindet.
spectrum 11 ist ein Projekt des Gehörlosen-Verbandes München und Umland.
Der Verband hat diesen Film zur Eröffnungs-Feier vom Fach-Dienst ITM gedreht und gespendet.
Auf den Seiten www.spectrum11.de, unter der Rubrik Welt GLive 2006, können Sie sich „Szenen aus dem Leben eines Taubblinden“ ansehen!
Regie: Cornelia von Pappenheim und Markus Meinke;
Dauer: ca. 16 Minuten
Erscheinungsjahr: 2006
Die DVD versenden wir gerne gegen eine Gebühr von 7,- EUR.
Hinzukommen die Kosten für den Versand.
Unsere Bankverbindung bei der Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 52 700 205 000 00 8864502
BIC: BFSWDE33MUE

Weitere Literatur:

Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute (AGTI) (2016):
Taubblinden-Assistenz. Ein Lehrbuch. Heidelberg (Median-Verlag).
Becker, Traute, Lemke-Werner, Gudrun (2012): Kommunikation durch Berührung.
In: Schmidt, Renate-Berenike, Schetsche, Michael (Hrsg.): Körperkontakt. Gießen (Psychosozial-Verlag).

Horsch, Ursula, Wanka, Andrea (Hrsg.) (2012):
Das Usher-Syndrom – eine erworbene Hörsehbehinderung. Heidelberg (Median-Verlag).
Horsch, Ursula, Wanka, Andrea (Hrsg.) (2012):
Inklusive Bildungsmomente bei Kindern mit CHARGE-Syndrom. Heidelberg (Median-Verlag).
Skusa, Christel (2012):
Taubblinde/Hörsehbehinderte Kinder. In: A. Leonhardt (Hrsg.), Frühes Hören – Hörschädigungen ab dem ersten Lebenstag erkennen und therapieren. Heidelberg (Median-Verlag).

Tanne Schweizerische Stiftung für Taubblinde (2011):
Im Dialog mit hörsehbehinderten Menschen. Leitfaden zur Kommunikationsentwicklung. Langnau am Albis (Tanne).

Horsch, Ursula, Scheele, Andrea (Hrsg.) (2011):
Compendium on CHARGE Syndrome. Heidelberg (Median-Verlag).

Lemke-Werner, Gudrun, Pittroff, Hanne (Hrsg.) (2009):
Taubblindheit Hörsehbehinderung. Ein Überblick. Würzburg (Edition Bentheim-Verlag).

Wanka, Andrea (2012):
Diversität des frühen Dialogs hörsehbehinderter Säuglinge und Kleinkinder mit CHARGE-Syndrom. Heidelberg (Median-Verlag).

Assistenz

Taub-Blinden-Assistenz und Vermittlung

Taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen benötigen Unterstützung.
Vor allem in den Bereichen Mobilität und Orientierung.
Und auch bei der Kommunikation und der Beschaffung von Informationen.
Die Partnerinnen und Partner, die Familie und der Freundes-Kreis leisten hier oft sehr viel.
Eine zusätzliche Assistenz für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen ist aber notwendig. Damit sie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Und damit sich die Möglichkeiten für sie verbessern, an diesem Leben teilzuhaben.

Aufgaben Assistenz

Assistentinnen und Assistenten für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen haben viele Aufgaben.
Sie sind hauptsächlich verantwortlich

  • für die Sicherung der Mobilität
  • für die Orientierung und
  • für die Kommunikation.

Die Assistenz orientiert sich an den Anforderungen von dem taub blinden oder
hör-seh-behinderten Menschen.

Die Assistenz für taub-blinde Menschen ist unverzichtbar.
Die Assistenz gewährleistet den Zugang zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Und die gewährleistet die Sicherung von diesem Zugang für betroffene Menschen.
Assistentinnen und Assistenten für Taub-Blinde passen sich den Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden an.
Sie kommunizieren in der bevorzugten Kommunikations-Form miteinander.

Assistentinnen und Assistenten für Taub-Blinde verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten.
Mit diesen wissen sie, wie sie taub-blinde Menschen führen und begleiten können.
Die Taub-Blinden-Assistenz ist ein Arbeits-Bereich für

  • gehör-lose Menschen
  • schwer-hörige Menschen
  • und hörende Menschen.

Die Deutsche Gesellschaft für Taub-Blindheit hat eine Broschüre zum Thema Umgang mit Taub-Blinden-Assistenz verfasst:
https://www.gesellschaft-taubblindheit.de/eutb-r-beratungsstelle/umgang-mit-tba
Darin sind unter anderem Beispiele von Assistenz-Situationen enthalten.

Finanzierungs-Möglichkeiten

Wir kürzen den Begriff „Qualifizierte Taub-Blinden-Assistenz“ mit TBA an.
Eine TBA begleitet taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen zu Terminen und Veranstaltungen.
Das sind:

  • Arzt-Besuche,
  • der Gang zu einem Amt,
  • Termine bei Gericht,
  • Treffen von einer Selbst-Hilfe-Gruppe,
  • Einkaufen in Geschäften,
  • Sport-Termine.

Eine TBA unterstützt taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen in ihrem Lebens-Alltag.
Sie sichert die Mobilität.
Sie sichert die Orientierung.
Und auch die Kommunikation.

Für Vergütung einer TBA gibt es eine Kommunikations-Hilfe-Verordnung, kurz: KHV.
Die steht in § 5 (3) innerhalb von dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungs-Gesetz.
Kurz: JVEG §9 (3).
Der Stunden-Satz für eine TBA beträgt 63,75 Euro seit dem Jahr 2021.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Taub-Blinden-Assistenten-Verbands unter: https://tba-verband.de/Infothek/finanzierung.php.

Die Kranken-Kasse übernimmt die Finanzierung einer TBA im gesamten Gesundheits-Bereich.
Also bei Arzt-Besuchen, Reha-Aufenthalten und Krankenhaus-Aufenthalten.
Auf dem Amt ist das Amt für die Kosten-Übernahme zuständig.
Das gilt für alle Besuche im Verwaltungs-Wesen.

Manchmal begleitet eine TBA einen taub-blinden oder hör-seh-behinderten Menschen in der Freizeit.
Diese Assistenz-Begleitung fällt unter den Punkt „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“.
Die Finanzierung übernimmt dann die Eingliederungs-Hilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe ist eine Leistung von den bayerischen Bezirken.
Die Assistenz-Stunden von einer TBA können eine „Sach-Leistung“ sein.
Diese Stunden können auch als „Persönliches Budget“ bei dem zuständigen Bezirk beantragt werden.
Der Fach-Dienst ITM unterstützt dabei, den Antrag beim Bezirk zu stellen.

Wir haben in Bayern noch nicht genug qualifizierte TBA.
Sie können noch nicht von ihrer Arbeit als TBA leben.
Der Fach-Dienst ITM schult zusätzlich Menschen in der niederschwelligen Begleitung.
Sie assistieren im alltäglichen Leben.
Sie arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.
Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwands-Entschädigung.
Der Fach-Dienst ITM stellt bei seinen Veranstaltungen niedrig qualifizierte Assistenzen zur Verfügung.
Taub-blinde Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Unterstützung kosten-frei nutzen.

Assistenz-Vermittlung von Fach-Dienst ITM

In jedem Einzel-Fall versuchen wir, die passende Assistenz zu vermitteln.
Wenn Sie Assistenz brauchen, können Sie jederzeit Frau Nicole Hauf kontaktieren:
Tel.: 089-55 19 66 – 82 (Montag bis Freitag, 9:00 – 12:30 Uhr)
Fax: 089-55 19 66 – 84
E-Mail: hauf@fachdienst-itm.de
Oder über unser Kontakt-Formular.
Hier finden Sie die Richtlinien und das Antrags-Formular, wenn Sie eine Taub-Blinden-Assistenz in Bayern in Anspruch nehmen möchten:
Richtlinien Assistenz

Qualifizierung TBA

Wir kürzen Qualifizierte Taub-Blinden-Assistentinnen und Assistenten ab mit TBA.
Die TBA haben Kenntnisse in verschiedenen Kommunikations-Formen.
Das sind

  • Deutsche Gebärden-Sprache, kurz: DGS,
  • taktiles Gebärden
  • Lormen.

Sie sind geschult in unterschiedlichen Bereichen, wie

  • Mobilität
  • Führ-Techniken
  • lebens-praktische Fähigkeiten
  • medizinische Hintergründe zu Verläufen von Krankheit und den Auswirkungen
  • psycho-soziale Faktoren
  • rechtliche Rahmenbedingungen.

TBA ist bisher kein staatlich anerkannter Beruf.
Die Ausbildung zur TBA besitzt aber die Anerkennung nach einem Qualifikations-Profil.
Dieses Qualifikations-Profil hat der Gemeinsame Fachausschuss Hör-Seh-Behindert / Taub-Blind, kurz: GFTB entwickelt.
Im Moment gibt es eine Weiter-Entwicklung von diesem Beruf.
Das Ziel ist: Es werden ausreichend Taub-Blinden-Assistentinnen und Assistenten ausgebildet.
Damit sind die Bedarfe der taub-blinden und hör-seh-behinderten Menschen gedeckt.
Derzeit gibt es in verschiedenen Bundes-Ländern Kurse für die Qualifizierung.
Dafür gibt es gesicherte Standards.
In Bayern macht diese Qualifizierung die GIB-BLWG in Nürnberg.
Weitere Informationen unter:
https://www.giby.de/angebot/aus-und-weiterbildungen/zum-taubblindenassistenten

Aufgaben und Ziele

Wir haben ein Ziel:
Die Verbesserung der Teilhabe von taub-blinden und hör-seh-behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft.
Wir sind eine überregionale Fach-Stelle für die Offene Behinderten-Arbeit, kurz: OBA, in Bayern.
Wir sind Ansprech-Partner für

  • Betroffene und Angehörige
  • Interessierte
  • Fach-Personal im Bereich Taub-Blindheit und Hör-Seh-Behinderung.

Wir beraten und informieren.
Wir unterstützen Betroffene und ihre Angehörige.
Und wir sind eng vernetzt mit anderen Partnern.
Und mit Institutionen für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen.

Information und Beratung

Wir kennen die spezifischen Kommunikations-Formen für taub-blinde und
hör-seh-behinderte Menschen.
Wir sind mit diesen Kommunikations-Formen vertraut.
Wir kennen uns mit den Hilfs-Mitteln zur Unterstützung der Kommunikation aus.
Wir nehmen uns Zeit für Einzel-Gespräche im Büro.
Und wir machen Haus-Besuche in ganz Bayern.
Wir arbeiten arbeitet eng mit den bayerischen Beratungs-Stellen für Hör-Geschädigte und Blinde und Seh-Geschädigte zusammen.
So versuchen wir, langfristige Beratungs- und Betreuungs-Partner für Betroffene zu finden.
Und dies möglichst nah am Wohnort.
Die Themen unserer Beratung sind unter anderem:

  • Aufklärung über Taub-Blindheit und ihre Auswirkungen
  • Taub-Blinden-Assistenz und Dolmetscher
  • Informationen zu Hilfs-Mitteln
  • Rehabilitations-Maßnahmen, zum Beispiel Orientierung und Mobilität (weißer Stock)
  • Lebenspraktische Fähigkeiten, kurz: LPF
  • Leistungs-rechtliche Fragen
  • Unterstützung, wenn Anträge gestellt werden
  • Möglichkeiten der Teilhabe in der Freizeit, beim Sport, in Selbst-Hilfe-Gruppen
  • Wohn-Situation, Informationen zu Wohn-Angeboten
  • Informationen über berufliche Rehabilitations-Maßnahmen.

Stärkung der Selbsthilfe

Wir wollen den Austausch von taub-blinden und hör-seh-behinderten Menschen fördern.
Und die gemeinsame Interessen-Vertretung von diesen Menschen.
Menschen mit einer doppelten Sinnes-Behinderung benötigen in der Organisation ihrer Selbst-Hilfe besondere Unterstützung.
Das hat mit ihren Einschränkungen zu tun.
Zum Beispiel bei der Beschaffung von Information. Bei der Kommunikation und der Mobilität.
Wir stehen in engem Kontakt zu den Selbst-Hilfe-Gruppen in Bayern.
Hier tauschen wir uns regelmäßig aus.
So nehmen wir die konkreten Probleme und Anliegen taub-blinder Menschen wahr.
Dieser Austausch fördert auch die gemeinsame Interessen-Vertretung der Betroffenen.

Kooperation und Vernetzung

Wir stehen in einer engen Kooperation mit unseren Partnern.
Dazu gehören der BBSB, der LV Bayern der Gehörlosen und BLWG.
Außerdem haben wir weitere Kontakte.
Zu vielen Institutionen, Verbänden und Einrichtungen in Bayern und darüber hinaus.
Durch die Kontakte wollen wir die Angebote für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen verbessern.
Wir wollen die Angebote ausbauen.
Und wir wollen die Struktur von diesen Angeboten verbessern.

Bildungs- und Freizeit-Angebote für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen

Wir entwickeln Veranstaltungen für Betroffene.
Und führen diese Veranstaltungen durch.
Diese Veranstaltungen beziehen sich immer auf die Themen von diesen Menschen.
Denn taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen sind eingeschränkt.
Darum können sie nicht immer an Bildungs-Angeboten und Freizeit-Angeboten teilnehmen.
Sie benötigen speziell auf ihre Bedarfe zugeschnittene Angebote.
Dazu zählen Ausflüge, Museums-Besuche und regelmäßige Taub-Blinden-Treffen.
Wir machen diese speziellen Angebote in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen.

Angebote für Fach-Leute

Wir bieten auch Seminare und Informations-Veranstaltungen für Fach-Kräfte aus dem sozialen Bereich an.
Dabei stehen diese Fragen im Mittelpunkt:

  • das Behinderungs-Bild Taub-Blindheit und Hör-Seh-Behinderung
  • das Usher-Syndrom
  • spezifische Kommunikations-Formen
  • und Hilfs-Mittel für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen.

Angebote für Angehörige

In den vergangenen Jahren hat sich die Anerkennung von taub-blinden und hör-seh-behinderten Menschen verbessert.
Ihre spezielle Situation hat mehr Anerkennung bekommen.
Die Leistung vieler Partner und Angehöriger von Betroffenen rückte stärker in den Mittelpunkt.
Diese Personen-Gruppe steht oft vor großen Herausforderungen.
Deshalb ist auch der regelmäßige Austausch von Angehörigen und
Partnern von großem Wert.
Wir unterstützen diesen Austausch mit regelmäßigen Treffen und Seminaren.

Öffentlichkeits-Arbeit

Unsere Öffentlichkeits-Arbeit hat ein Ziel:
Die spezielle Situation von taub-blinden Menschen in der breiten Öffentlichkeit bekannt machen.
Dazu dienen unter anderem:

  • Presse-Arbeit
  • die Teilnahme an Fach-Messen und Veranstaltungen

Organisation und Durchführung eigener Veranstaltungen.

Politische Mitwirkung

Wir vertreten die Belange von taub-blinden und hör-seh-behinderten Menschen.
Denn unser Ziel ist:
Wir wollen die Situationen taub-blinden uns hör-seh-behinderten Menschen verbessern.
Wir wollen für sie die Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gesellschaft verbessern.
Dafür stehen wir in einem engen Austausch mit unseren Kooperations-Partnern.
Und mit zahlreichen Gremien, Institutionen und Arbeits-Kreisen

Partner und Kooperationen

Träger von dem Fachdienst ITM:
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern e. V. (LAG)
Orleansplatz 3
81667 München
Fon: 089 – 45 99 24-0
Fax: 089 – 45 99 24-13
Email: post@lag-selbsthilfe-bayern.de
Internet: www.lag-selbsthilfe-bayern.de

Partner

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
Arnulfstraße 22
80335 München
Fon: 089 – 55 98 8-0
Fax: 089 – 55 98  8-266
Email: info@bbsb.org
Internet: www.bbsb.org

Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V.
Schwanthalerstraße 76 / Rückgebäude
80336 München
Fon: 089 – 543 – 81 11
Fax: 089 – 543 – 97 92
Email: info@lv-bayern-gehoerlos.de
Internet: www.lv-bayern-gehoerlos.de

Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e. V. (BLWG)
Haydnstraße 12
80336 München
Fon: 089 – 54 42 61-0
Fax: 089 – 54 42 61-16
Email: geschaeftsstelle@blwg.de
Internet: www.blwg.de

Fachlicher Beirat :
GIB BLWG
Fürther Straße 212
90429 Nürnberg
Fon: 0911 – 321 – 57 80
Fax: 0911 – 321 – 57 81
Bildtel: 0911 – 321- 55 22
Email: info@giby.de
Internet: www.giby.de

Kooperation

Wir arbeiten eng mit der Informations- und Service-Stelle für Taubblinde von dem BLWG zusammen.
Hier gibt es einen regen Austausch.
Wir organisieren viele gemeinsame Veranstaltungen.

ISS BLWG

Ansprechpartnerin: Sonja Lechner
Haydnstraße 12
80336 München
Fon: 089 – 54 42 61 -30
Fax: 089 – 54 42 61 -31
Email: iss-m@blwg.de
Internet: http://www.blwg.eu/index.php/2012-01-22-20-19-48/beratung-m/beratung-m-sprechstunden/beratung-m-sprechstunden-fuer-taubblinde

Ehrenamtliche Begleitung und Assistenz

Um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, brauchen taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen Unterstützung. Neben speziellen Hilfs-Mitteln sind es vor allem Assistentinnen und Begleiter, die viele Dinge des täglichen Lebens ermöglichen oder erleichtern. Partner und Familien-Angehörige sind oft auf sich allein gestellt und benötigen Entlastung. Dafür brauchen wir an Begleitung bzw. Assistenz interessierte Menschen. Das Angebot gilt für hörende, gehörlose wie schwerhörige Erwachsene mit Interesse an einer verantwortungsvollen, ehrenamtlichen Tätigkeit.

Was sollte ich mitbringen?

  • Soziale Kompetenz und Einfühlungs-Vermögen
  • Zuverlässigkeit
  • Keine Berührungs-Ängste
  • Neugier auf andere Kommunikations-Formen

Was kann ich tun?

  • Unterstützung im Alltag: gemeinsames Einkaufen, Spazierengehen…
  • Begleitung zu Veranstaltungen, wie Taub-blinden-Nachmittage, Ausflüge oder
  • Museums-Besuche
  • Unterstützung in der Kommunikation, zum Beispiel mit Lormen, Vorlesen und ähnlichem.

Die Einsatz-Möglichkeiten hängen unter anderem von Ihren (Vor-) Kenntnissen ab. Eine fundierte berufsbegleitende Qualifizierung zur Taub-Blinden-Assistentin oder zu, Taub-Blinden-Assistenten öffnet weitere Türen. Oder verfügen Sie über andere Kompetenzen, die Sie einbringen möchten?

Was bietet ITM?

  • Mehrere ein- bzw. zweitägige Schulungs-Module zur theoretischen und praktischen Einführung in das Thema (siehe „Schulungsmodule/ Termine“)
  • Erste Einsätze im Tandem mit erfahrenen Assistentinnen und Assistenten
  • Betriebs-Haftpflicht und Dienstfahrzeug-Versicherung
  • Regelmäßige Weiterbildungs-Angebote
  • Jährliche Austauschtreffen.

Selbst-Hilfe-Gruppen

Es gibt Selbst-Hilfe-Gruppen für taub-blinde und hör-seh-behinderte Menschen.
Diese Selbst-Hilfe-Gruppen gibt es in Bayern.
Es gibt diese Selbst-Hilfe-Gruppen auch in ganz Deutschland.
Die Organisation dieser Gruppen übernehmen die taub-blinden und hör-seh-behinderten Menschen selbst.
Hier ein Überblick von den Selbst-Hilfe-Gruppen in Bayern:

BAYERN
SHG Oberbayern:

Die SHG Oberbayern für Taub-Blinde trifft sich monatlich.
In dieser Gruppe tauschen sich die betroffenen Menschen aus.
Sie stärken sich gegenseitig.
Sie knüpfen neue Kontakte.
Alle taub-blinden Menschen in der Region sind in dieser Gruppe herzlich willkommen.
Der Leiter der SHG Oberbayern ist Franz Kupka.
Die Termine stehen in der Rubrik „Fach-Dienst ITM“ – „Termine und Veranstaltungen“
E-Mail: franz.kupka@web.de

SHG Ingolstadt:

Die SHG IN trifft sich monatlich im Bürger-Haus in Ingolstadt.
Hier tauschen sich Taub-Blinde aus.
Sie pflegen ihre Kontakte zu Taub-Blinden und zu Hör-Seh-Behinderten.
Die SHG organisiert außerdem Ausflüge, Kultur- und Bildungs-Veranstaltungen.
Leitung: Tatiana Tehel und Sandor Bela.
Das Treffen ist jede 2. Woche am Sonntag im Bürger-Haus Ingolstadt.
Immer in der Zeit von 14.00 – 16.30 Uhr.
Für weitere Informationen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: SHG-Tbl@web.de
Dann erhalten Sie weitere Informationen zu der SHG IN

Blinden- und Seh-Behinderten-Verband Bayern e.V. (BBSB)

BBSB steht für Bayerischer Blinden- und Seh-Behindertenbund e.V.
Der BBSB steht für die Teilhabe und die Selbst-Bestimmung von blinden und seh-behinderten Menschen ein.
Der BBSB hat ein besonders Angebot für Menschen mit Taub-Blindheit oder Hör-Seh-Behinderung.
Die Schwerpunkte sind die Beratung zu Hilfs-Mitteln und Zusatz-Einrichtungen.
Die Beratung bezieht sich auch auf die Kommunikation.
Der BBSB bietet auch Kaffee-Nachmittage, Ausflüge und Begegnungs-Seminare an.
Weitere Informationen unter: https://bbsb.org/

Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. (LVBY)

LVBY steht für den Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.
Der LVBY ist ein Dach-Verband der Gehörlosen-Vereine in Bayern.
Er ist eine Selbsthilfe-Organisation für Gehörlose und Hör-Geschädigte auf Landes-Ebene.
Zudem führt der Landes-Verband den Fachbereich „Taub-blind“.
Monatlich finden Taub-Blinden-Treffen statt.
Diese Treffen stärken die teilnehmenden Menschen.
Und sie können die Kontakte zu anderen Taub-Blinden pflegen.
Weitere Informationen unter: https://lvby.de/

BUNDESWEIT
Bundesarbeitsgemeinschaft Taub-blind e.V. (BAT)

BAT steht für die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Taub-Blinden (BAT).
Diese Organisation ist der Nachfolger vom DKT.
Das ist der Deutsche Kulturverein der seh-behinderten Gehör-Losen und Taub-Blinden.
Dieser Kultur-Verein wurde im Jahr 2005 gegründet.
In der BAT haben sich 8 Selbst-Hilfe-Gruppen zusammengeschlossen.
Dazu gehört auch die SHG Oberbayern.
Das wichtigste Ziel der BAT ist:

  • Stärkung der sozialen Stellung von Betroffenen
  • Förderung ihrer gesellschaftlichen Integration
  • Förderung ihrer beruflichen Integration.

Die Mitglieder der BAT kommunizieren hauptsächlich über die Gebärden-Sprache.
Sie unterstützen aber auch Betroffene, die laut-sprachlich orientiert sind.
Die BAT unterstützt die Resolution der European Deafblind Union, kurz: EDBU.
Weitere Informationen unter: http://bundesarbeitsgemeinschaft-taubblinden.de/

Leben mit Usher-Syndrom e.V. (LMU):

LMU steht für den Verein Leben mit Usher-Syndrom e.V.
Dieser Verein unterstützt Usher-Betroffene und ihre Angehörigen.
Die Angebote sind vermehrt für laut-sprachlich orientierte Usher-Betroffene ausgerichtet. Der Verein organisiert regelmäßige Treffen in Regional-Gruppen.
Diese Treffen gibt es in ganz Deutschland.
Weitere Informationen unter: https://leben-mit-usher.de/

Pro Retina:

Pro Retina ist eine Selbst-Hilfe-Vereinigung von Menschen mit Netz-Haut-Degenerationen.
Dazu gehört

  • alters-bedingte Makula-Degeneration, kurz: AMD,
  • Retinitis Pigmentosa, kurz: RP
  • und zahlreiche weitere Netz-Haut-Erkrankungen.

Pro Retina ist in Regional-Gruppen unterteilt.
Weitere Informationen unter: https://www.pro-retina.de/