Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen benötigen vor allem Unterstützung in den Bereichen Mobilität und Orientierung sowie bei der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Partner, Familie und Freunde leisten dabei oft sehr viel. Darüber hinaus ist aber zusätzliche Assistenz für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen unverzichtbar, um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen bzw. zu verbessern.

Sehende Begleitung: Eine Frau führt eine andere Frau

Aufgaben Assistenz

Assistenten für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen haben einen vielfältigen Aufgabenbereich. Sie sind hauptsächlich verantwortlich für die Sicherung der Mobilität, Orientierung und Kommunikation. Grundsätzlich richtet sich die Assistenz nach den Anforderungen des taubblinden oder hörsehbehinderten Menschen.

Assistenz für taubblinde Menschen ist unverzichtbar um den Betroffenen Zugang und Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Taubblinden-Assistenten passen sich den Bedürfnissen ihrer Kunden an und kommunizieren mit ihnen in der von ihnen bevorzugten Kommunikationsform.

Außerdem verfügen sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Führungstechniken bei der Begleitung taubblinder Menschen.

Die Taubblinden-Assistenz ist ein Arbeitsbereich sowohl für gehörlose und schwerhörige als auch hörende Menschen.

Die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit hat eine Broschüre zum Thema Umgang mit Taubblindenassistenz verfasst:

https://www.gesellschaft-taubblindheit.de/eutb-r-beratungsstelle/umgang-mit-tba

Darin sind unter anderem Beispiele von Assistenz-Situationen enthalten.

Finanzierungsmöglichkeiten

Qualifizierte Taubblindenassistenz (TBA) begleitet taubblinde und hörsehbehinderte Menschen zu Arztbesuchen, zum Amt oder ins Gericht, aber vor allem auch im Lebensalltag, z.B. zu Treffen der Selbsthilfe, zum Einkaufen, zum Sport usw. Sie sichert die Mobilität, Orientierung und auch die Kommunikation.

Dementsprechend richtet sich ihre Vergütung nach der Kommunikationshilfeverordnung (KHV) §5 (3) innerhalb des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG §9 (3)). Der Stundensatz ab 2021 beträgt 63,75€. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Taubblindenassistenten-Verbands unter: https://tba-verband.de/Infothek/finanzierung.php.

Im Gesundheitsbereich (bei Arztbesuchen, Reha-Aufenthalten und Krankenhaus-Aufenthalten) übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung einer qualifizierten Taubblindenassistenz. Im Verwaltungswesen, bspw. auf dem Amt, ist das Amt für die Kostenübernahme zuständig.

Für den Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe (Freizeit) ist die Eingliederungshilfe zuständig. Assistenzstunden können sowohl als „Sachleistung“, als auch als „Persönliches Budget“ beim zuständigen Bezirk beantragt werden. ITM unterstützt bei der Antragsstellung.

Im Moment haben wir in Bayern noch nicht ausreichend qualifizierte TBAs, die von ihrer Arbeit als TBA leben.

ITM schult zusätzlich niederschwellig Begleitung, die im alltäglichen Leben assistiert. Sie sind auf ehrenamtlicher Basis tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Bei Veranstaltungen, die der Fachdienst durchführt und unterstützt (bspw. Treffen von Selbsthilfegruppen), werden niedrig qualifizierte Assistenten bei Bedarf taubblinden Teilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Assistenzvermittlung von ITM

In jedem Einzelfall versuchen wir die passende Assistenz zu vermitteln.
Wenn Sie Assistenz brauchen, können Sie jederzeit Frau Nicole Hauf kontaktieren:
Tel.: 089-551966-82 ( Mo.-Fr., 9:00 – 12:30 Uhr)
Fax: 089-551966-84
Email: hauf@fachdienst-itm.de oder einfach über unser Kontaktformular.

Hier finden Sie die Richtlinien und das Antragsformular für die Inanspruchnahme von Taubblindenassistenz in Bayern über ITM:

  Richtlinien Assistenz

Qualifizierung TBA

Qualifizierte Taubblinden-AssistentInnen (TBA) verfügen über Kenntnisse in verschiedenen Kommunikationsformen (DGS, taktiles Gebärden, Lormen). Zudem sind sie unter anderem geschult in unterschiedlichen Bereichen wie Mobilität und Führtechniken, lebenspraktische Fähigkeiten, medizinische Hintergründe zu Krankheitsverläufen und deren Auswirkungen, psychosoziale Faktoren sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Taubblindenassistenz ist bisher kein staatlich anerkannter Beruf, besitzt aber die Anerkennung nach dem Qualifikationsprofil des GFTB (Gemeinsamer Fachausschuss Hörsehbehindert / Taubblind“). Zurzeit werden aber die Weiterentwicklung eines Berufsbildes und seine Professionalisierung angestrebt. Ziel ist es ausreichend Taubblinden-AssistentInnen zu gewinnen und auszubilden, um die Bedarfe der taubblinden und hörsehbehinderten Menschen decken zu können.
Derzeit gibt es in verschiedenen Bundesländern Qualifizierungs-Kurse, für die gesicherte Standards existieren. In Bayern erfolgt diese Qualifizierung bei GIB-BLWG in Nürnberg. (sh. https://www.giby.de/angebot/aus-und-weiterbildungen/zum-taubblindenassistenten).